ESF Call aus dem Burgenland: Maßnahmen zur Bekämpfung der Frauenarmut im Burgenland (2)

ESF Call aus dem Burgenland: Maßnahmen zur Bekämpfung der Frauenarmut im Burgenland (2)

Die Zwischengeschaltete Stelle (ZWIST) Amt der Burgenländischen Landesregierung – Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung lädt interessierte FörderwerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung von Projekten zur Bekämpfung der Frauenarmut einzureichen.

Beim gegenständlichen Call handelt es sich um einen Jahrescall. Die eingereichten Projekte können auch mehrjährig sein. Ausgewählte Projekte müssen thematisch einen oder mehrere der folgenden Bereiche zum Inhalt haben:

• Projekte/Maßnahmen, die durch Auf- und Zusatzqualifizierung sowie durch die Vermittlung von Soft Skills eine (Wieder-)Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt bzw. eine Verbesserung der Arbeitsplatzsituation der Frauen erzielen.

• Projekte/Maßnahmen, die durch niederschwellige Angebote zur Beratung, Information aber auch (Auf-) Qualifizierung niedrigqualifizierte und Bildungsferne Frauen ansprechen.

• Projekte/Maßnahmen, die durch Bewusstseinsbildung, Information und Beratung Scham beim Thema Armut abbauen. Die Frauen sollen gestärkt und empowert werden.

Einreichfrist: 15.02.2018

Einreichung erfolgt elektronisch über ZWIMOS.