ESF Call Burgenland: Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung für Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige

Die Zwischengeschaltete Stelle des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 – Soziales, Gesundheit, Familie und Sport, lädt interessierte FörderungswerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung für Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige einzureichen.

Beim gegenständlichen Call handelt es sich um einen Jahrescall, Das Hauptanliegen dieses Calls liegt in der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen und somit Verbesserung ihrer Arbeitsmarktintegration. Dieser Jahrescall wird voraussichtlich jährlich wiederholt. Die eingereichten Projekte können auch mehrjährig sein.

Ausgewählte Projekte müssen sich mit Maßnahmen vor allem an Personengruppen richten, die von der derzeitigen Verschlechterung am Arbeitsmarkt besonders betroffen sind bzw. auch bei einer Verbesserung der Konjunktur schwer wieder Beschäftigung finden (z.B. Jugendliche, Ältere, Frauen, Personen mit besonderen Bedürfnissen, MigrantInnen und Angehörige von Minderheiten).

Einreichfrist: 08.04.2016 – 31.03.2017

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Call Dokument